Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
[DE-07/2022]
Präambel zum Vertrag
1. Die DiaPat GmbH analysiert Urinproben auf bekannte Krankheitsmuster und bereitet diese Informationen im Rahmen einer Frühdiagnostik auf.
2. Die Vertragsparteien schließen einen Vertrag über die Erbringung einer In-vitro-Diagnostik (IVD) aus der zugesendeten Körperflüssigkeit. Die Erhebung des individuellen Proteoms (Rohdaten) aus dieser Körperflüssigkeit wird mittels einer Software mit dem klinisch validierten Proteinmuster verglichen und die krankheitsbedingten Abweichungen festgestellt.
3. Liegen bereits Ergebnisse vorangegangener Analysen der DiaPat GmbH vor, kann durch weitere Messungen und den Vergleich der Ergebnisse festgestellt werden, wie sich die jeweilige Erkrankung entwickelt hat oder wie sich bestimmte Therapien, insbesondere medikamentöse Behandlungen, bei der jeweiligen Erkrankung auswirken.
4. Die bei einer DiaPat Analyse erhobenen Messdaten und Befunde werden abgespeichert und ermöglichen den Vergleich mit später durchgeführten Messungen. Die Abspeicherung und der Vergleich erfolgen in der Datenbank der mosaiques diagnostics and therapeutics AG, der Rechteinhaberin.
5. Wegen des aufwändigen Verfahrens müssen die Probenentnahme und das Ausfüllen des Anamnese-fragebogens sehr sorgfältig erfolgen. Die Aufklärung über die möglichen Befunde sowie über weitere therapeutische Maßnahmen ist von einem Arzt durchzuführen.
1. Vertragspartner und Vertragsgegenstand
(1) Der Vertrag kommt zwischen der DiaPat GmbH (DiaPat), Hannover und dem Patienten, dessen Urinprobe analysiert wird, zustande. Bei Verträgen mit nicht voll geschäftsfähigen Personen kommt der Vertrag durch den gesetzlichen Vertreter der Person (minderjährige Kinder i.S.d. § 1629 BGB und sowie geschäftsunfähigen Personen § 104 BGB).
(2) Gegenstand des Vertrags ist die Untersuchung der Urinprobe an einem von der DiaPat GmbH benannten Standort einschließlich der Probenvorbereitung sowie der Auswertung, gemäß der in der Vertragsvariante enthaltenen Leistung zur Analyse der Proteomanalyse gemäß der Studienergebnisse für die jeweilige Indikation.
(3) Die Gewinnung und Prozessierung der Urinprobe erfolgt gemäß dem in der Gebrauchsanweisung des Test-Sets, in der jeweils gültigen Fassung, beschriebenen Verfahren unter Einbindung und Anleitung des vorgeschriebenen Fachpersonals. Andernfalls wird DiaPat von sämtlichen Pflichten aus diesem Vertrag freigestellt. Bereits an DiaPat übersandte Urinproben werden vernichtet, die Vertragspartner stimmen bereits jetzt der Vernichtung zu.
(4) Die Urinprobe wird durch DiaPat gemäß den gesetzlichen Regelungen behandelt und soweit diese im Rahmen der Messung nicht verbraucht werden archiviert und im Anschluss vernichtet.
2. Pflichten von DiaPat
(1) DiaPat übernimmt gegenüber dem Vertragspartner folgende Aufgaben:
a. Eingangsuntersuchung der Urinprobe auf ihre Prozessierfähigkeit.
b. Präparation der Urinprobe für die sich anschließende laboranalytische Untersuchung.
c. Laboranalytische Untersuchung mittels der CE/MS-Methode.
d. Krankheitsmarker Identifikation gemäß der gewählten Vertragsvariante mittels der Proteomerhebung
e. Erstellung eines Befundberichts für den behandelnden Arzt.
(2) Ergibt die Eingangsuntersuchung nach § 2 Abs. 1 a eine eingeschränkte Prozessierfähigkeit wird die Urinprobe vernichtet und der Besteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter informiert, so dass eine neue Probe erstellt werden kann.
(3) Zur Erfüllung ihrer Pflichten darf sich DiaPat zuverlässiger Erfüllungsgehilfen bedienen.
(4) Weiterhin verpflichtet sich DiaPat, eine Proteinmessung zur Erstellung eines klinisch, validierten Proteinmusters zur Diagnosestellung durch einen Arzt zu erstellen. Der Patient erhält:
a. ein DiaPat Test mit einer Bewertung des Proteinmusters auf dessen Relevanz auf den klinisch validierten Bio-Marker der oben bezeichneten Krankheit bzw. des biologisch validierten frühen Erkrankungsprozesses zur rechtzeitigen Behandlung, ggf. einen Vergleich der Krankheitsentwicklung mit früheren Testergebnissen und einer ggfs. gewünschten Therapieevaluation.
b. Die DiaPat GmbH stellt ein Probenentnahmeset zur Verfügung.
c. Um spätere Längsschnittvergleiche bezüglich eines Krankheitsverlaufs zu ermöglichen, werden die Anamnesedaten sowie die Ergebnisse der DiaPat Analyse pseudonymisiert in einer Datenbank der mosaiques diagnostics and therapeutics AG gespeichert und sind ausschließlich dem Patienten oder dem vom Patienten autorisierten Arzt auf Anfrage zugänglich.
d. Für die Protein-Muster-Analyse kann eine erweiterte Anamneseleistung der Arztpraxis erforderlich werden, um eine Abklärung von untereinander sich bedingenden Krankheitsprozessen abzuklären und hieraus individuell therapeutische Maßnahmen zu bestimmen. Diese wissenschaftliche Leistung wird von der DiaPat GmbH gegenüber dem Arzt für die umfassende Vor- und Nachanamnese entgolten und ist in dem Preis für den DiaPat Test eingeschlossen.
3. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online‐Shop gelten die vorliegenden AGB. Sollte entgegen § 1 Abs. 1 nicht der Patient, sondern eine Dritte Person im Auftrag den Kauf tätigen kommt der Vertrag mit dieser Person zustande, wenn keine entsprechende Vollmacht vorliegt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
4. Vertragspartner, Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande mit DiaPat GmbH. Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Dienstleistung ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
5. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
6. Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen in Abhängigkeit des Lieferortes und des notwendigen Servicelevels noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie im Online Shop oder über unseren Servicekontakt (Telefonnummer: 0511-554744-0, E-Mail-Adresse: info@diapat.de ).
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei DiaPat GmbH, Rotenburger Str. 20, 30659 Hannover, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr außer an Feiertagen. Nur Barzahlung möglich oder Bestellung über den Online Shop.
7. Bezahlung
(1) In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Kreditkarte
Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar vor Versendung der Ware Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.
SEPA-Lastschriftverfahren
Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie durch das Zahlung ausführende Unternehmen informiert (sog. Prenotification). Mit Einreichung des SEPA-Lastschriftmandats wird unser Zahlung ausführendes Unternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion aufgefordert. Die Zahlungstransaktion wird automatisch durchgeführt und Ihr Konto belastet. Die Kontobelastung erfolgt in der Regel binnen ein bis zwei Werktagen. Nach Bestätigung der Deckung und Zahlungsdurchführung seitens des Zahlung ausführenden Unternehmens erfolgt die Freigabe zum Versand.
PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online‐Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt.
SOFORT Überweisung
Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters SOFORT Überweisung weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über SOFORT Überweisung bezahlen zu können, müssen Sie über ein für die Teilnahme an SOFORT Überweisung freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN‐Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von SOFORT Überweisung durchgeführt und Ihr Konto belastet.
Rechnung
Diesen Vorgang bieten wir ausschließlich für gewerbliche Kunden, Ärzte, Ämter und Institutionen an und ist in unserem Webshop nicht hinterlegt. Hierzu ist eine vorherige Identifikation bei uns notwendig.
Barzahlung bei Abholung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.
(2) In Fällen, in denen der Patient kein Probenset von DiaPat anfordert und den Arzt seines Vertrauens selbst benennt und die Anamnese durch diesen Arzt vornehmen lässt, ist das Honorar spätestens mit Zusendung einer Urinprobe (z.B. mit Material des behandelnden Arztes) zur Analyse fällig.
8. Voraussetzungen für die Leistungserbringung durch die DiaPat GmbH
1. Der Patient verpflichtet sich,
a) die Probenentnahme gemäß den von der DiaPat GmbH vorgegebenen Verfahrensweisen (siehe Gebrauchsanweisung des Test-Sets) exakt durchzuführen,
b) den ausgefüllten Anamnesefragebogen für die DiaPat GmbH beizulegen,
c) die Zahlung gemäß § 2 rechtzeitig zu leisten.
2. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, hat die DiaPat GmbH das Recht, die Analyse und Aus¬wertung der Ergebnisse auszusetzen oder nicht durchzuführen.
3. Wird die Probe nicht fachgerecht zur Verfügung gestellt und/oder wurde die Probe nicht exakt nach den Anweisungen zur Probeentnahme gemäß des beiliegenden Merkblattes durchgeführt, ohne dass die DiaPat GmbH dies bei Probenannahme und Durchführung der Messung offensichtlich erkennen konnte, entsteht kein Recht auf eine weitere unentgeltliche Messung.
4. Sollte offenkundig und ersichtlich sein, dass ein Transportschaden entstanden und die Probe nicht verwertbar ist, wird eine Messung nicht vorgenommen und gebeten, eine weitere Probe zu übersenden.
9. Auswertung und Befundübermittlung
1. Die Ergebnisse des DiaPat Test gem. § 1 werden dem vom Patienten genannten behandelnden Arzt zugestellt oder können auch auf ausdrücklichen Wunsch dem Patienten selbst zugestellt werden.
2. Die DiaPat GmbH ist berechtigt, die Ergebnisse zurückzuhalten, solange die Zahlung gemäß § 2 nicht bei der DiaPat GmbH eingegangen ist. Gerät der Patient mit der Zahlung in Verzug, ist dennoch die Zahlung fällig, ohne dass zunächst die Ergebnisse bekannt gegeben werden. Auf die Bekanntgabe der Ergebnisse besteht erst dann ein Anrecht, wenn die Zah¬lung vollständig erfolgt ist.
10. Speicherung der Daten, Datenschutz
1. Alle personenbezogenen Daten, insbesondere die Angaben zur Anamnese sowie die Ergebnisse des DiaPat Test unterliegen dem absoluten Stillschweigen im Sinne der ärztlichen Schweigepflicht. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
2. Die DiaPat GmbH wird bevollmächtigt, die Anamnesedaten aus dem Patientenfragebogen, die Ergebnisse der Analyse sowie die Auswertung pseudonymisiert in einer Datenbank der mosaiques diagnostics and therapeutics AG (Holding der DiaPat GmbH) abzulegen.
3. Der Patient erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Anamneseangaben sowie die Ergebnisse des DiaPat Test in anonymisierter Form, die keine Rückschlüsse auf seine Person zulässt, von der mosaiques diagnostics and therapeutics AG zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und zur Entwicklung neuer Tests zeitlich und räumlich uneingeschränkt verwendet werden dürfen.
4. Die DiaPat GmbH verpflichtet sich, die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmun¬gen einzuhalten, sowie mosaiques diagnostics and therapeutics AG zur Einhaltung zu verpflichten und die Einhaltung von Zeit zu Zeit zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
5. Sollten Dritte, insbesondere staatliche Organe, diese Daten anfordern, ist deren Herausgabe nur mit Einverständnis des Patienten sowie bei einschlägigen rechtlich zwingenden Gründen, etwa zur Gefahrenabwehr gemäß Infektionsschutzgesetz o. ä. zulässig. Andernfalls dürfen die DiaPat GmbH und/oder mosaiques diagnostics and therapeutics AG nur Handlungen vornehmen, wenn alle juristischen Schritte gegen die Preisgabe der Daten ausgeschöpft sind. Der Patient ist von diesen Vorgängen entsprechend zu unterrichten.
11. Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
(2) Im Falle eines Widerrufs weisen wir darauf hin, dass bei geöffneter Transportverpackung („Aufriss des Kartons“) eine Pauschale in Höhe von € 85,00 für das Test-Set erhoben wird, da es sich hierbei um einen Hygieneartikel i.S.d. § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB handelt. DiaPat verzichtet auf den Rücktransport, der Käufer verpflichtet sich das Test-Set in diesem Fall nicht zurück zu schicken und eine Entsorgung in Einklang mit seinem Entsorgungsdienstleister vorzunehmen.
12. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache ‐ in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
13. Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
14. Gewährleistung und Garantien
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden:
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
• im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
15. Haftung
(1) Die DiaPat GmbH erstellt naturwissenschaftlich fundiert auf molekularer Basis ein Proteinmuster zur Erkennung von Krankheiten. Die medizinische Interpretation zur Diagnose und darauf fußende Therapieentscheidungen sind ausschließlich ärztliche Behandlungstätigkeiten und können nur von einem Arzt vorgenommen werden. Sie unterliegen nicht einer unmittelbaren oder mittelbaren Einwirkung von der DiaPat GmbH. Eine Haftung für etwaige Folgen z.B. im Rahmen der pharmakologischen Therapie oder anderen therapeutischen Maßnahmen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Zur informativen Messerhebung des DiaPat Tests ist ein ausreichender Anteil an biochemischen Informationen (Proteinen/Peptiden) in der eingesandten Urinprobe erforderlich. Die Probenentnahme ist ausschließlich gemäß der Gebrauchsanweisung durchzuführen. Nur wenn eine Probeentnahme durch den Patienten exakt gemäß dem vorliegenden Merkblatt durchgeführt wird, kann eine informative Messung durch die DiaPat GmbH erfolgen. Es ist wichtig, dass nur die vorgesehene Menge in den Entnahmebecher eingefüllt und auf die Monovette gezogen wird. Die DiaPat GmbH haftet nicht für den Messaufwand und des hierfür zu entrichtendem Entgelt, wenn keine informative Messung vorliegt.
(3) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
16. Weitere Bestimmungen
1. Der vom Patienten im Anamnesefragebogen benannte behandelnde Arzt kann als Vermittler der Dienstleistung auftreten, die durch die DiaPat GmbH für den Patienten zu erbringen ist.
2. Der benannte Arzt kann gegenüber der DiaPat GmbH auch als Vertreter des Patienten für diesen handeln. Der Arzt haftet nicht für die Zahlung gegenüber der DiaPat GmbH.
3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
4. Der Gerichtsstand ist Hannover.
5. Leistungsort ist der Firmensitz der DiaPat GmbH.
letzte Aktualisierung: 08.08.2022